Cannabisgesetz: Was ändert sich auf einen Blick
Hier werden wir versuchen so gut es geht alle Änderungen korrekt wieder zu spiegeln, damit sich jeder ein Bild über die Lage machen kann. Bei Anregungen oder Kritik gerne eine E-Mail an info@alsdorfer-lunte.de
Einleitung
Durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wird sich der Status Quo in Deutschland in Sachen Drogenpolitik drastisch ändern. Eine Prohibition wird gebrochen und hiermit versuchen wir unseren Beitrag zu leisten das Wesentliche für Konsumenten zu erklären.
Alles um den Konsum, legaler Zugang und Besitz von Cannabis
Die Legalisierung ist derzeit für den 01.04.2024 geplant. Durch die Abstimmung im Bundestag am 23.02.2024 sind viele Menschen interessiert, wie es jetzt genau weiter geht. Ob Fahrerlaubnis, legaler Besitz oder Eigenanbau. In diesem Segment behandeln wir vorallem, was für Konsumenten wichtig ist.
Nun braucht man keine Hausdurchsuchung mehr zu fürchten, weil man mit ein paar Gramm unterwegs von der Polizei erwischt wurde. Die strafrechtliche Relevant fehlt direkt. Ein echter Meilenstein in der deutschen Cannabis-Politik.
Wie kommt man nach der Legalisierung legal an Cannabis?
Danach wird es 3 Wege geben
- Eigenanbau
- Cannabis Clubs
- (Heimische Weitergabe eigens angebauten Cannabis‘ zum unmittelbaren Konsum)*
*Die Quelle dafür konnten wir nicht mehr finden, aber wir haben es mehrfach im Diskurs gehört. Im Cannabisgesetz, welches die verhandelten Änderungen nicht enthält steht es so jedenfalls nicht.
Wie viel Cannabis darf ich besitzen?
Im öffentlichen Raum 25 g und privat Zuhause 50 Gramm Cannabis. Dabei ist Cannabis hier als getrocknetes Cannabis zu verstehen. Die 25 Gramm sind genau die Menge, die ein Cannabis Club maximal an einem Tag an ein Mitglied ausgeben kann. Es liegt also nahe, dass dieser Wert aus genau diesem Grund gewählt wurde.
Ursprünglich sah das Cannabisgesetz eine Obergrenze von 25g auch Zuhause vor, aber das wurde schon auf 50g Cannabis erhöht, damit der Eigenanbau legal überhaupt funktionieren kann. Jetzt kannst du daheim grob 250g Cannabis ernten, welches dann getrocknet ungefähr die 50g ergeben wird.
Wann genau man von getrocknetem Cannabis spricht ist nicht geklärt. Ob du geerntetes, aber noch ungetrocknetes Cannabis legal einfrieren und aufbewahren kannst können wir dir auch nicht sagen. Solche Klarheiten zu schaffen ist Aufgabe der Gerichte und der Präzedenzfälle nach der Legalisierung.
Eigenanbau: Was nun erlaubt ist
Für den privaten Eigenanbau von Cannabis in Deutschland gelten folgende Vorschriften:
Unterwegs
Zuhause
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zu drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen.
Sind zwei erwachsene Personen in einem Haushalt dürfen beide ihre 3 Pflanzen anbauen.
Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies bedeutet, dass das selbst angebaute Cannabis ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist.
Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthaltsort durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt werden.
Der private Eigenanbau darf keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen für die Nachbarschaft verursachen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Geruchsbelästigungen oder Lärmbelästigungen, die durch den Anbau entstehen könnten.
Regeln für den öffentlichen Konsum
Der Konsum von Cannabis in Deutschland unterliegt nach dem neuen Gesetz bestimmten Einschränkungen, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:
- Konsum in Gegenwart von Minderjährigen: Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten. Dies beinhaltet sowohl eine direkte physische Nähe als auch eine räumliche Nähe, in der eine konkrete Gefährdung von Minderjährigen besteht.
- Öffentlicher Konsum: Der öffentliche Konsum von Cannabis ist in bestimmten Bereichen verboten, um den Konsumanreiz für Kinder und Jugendliche zu minimieren. Dies umfasst:
- Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie einen Umkreis der auf “Sichtweite” (100m) begrenzt ist.
- Öffentlich zugängliche Sportstätten.
- Fußgängerzonen zwischen 20 und 7 Uhr.
- Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und einen Umkreis der auf “Sichtweite” (100m) begrenzt ist.
Angesichts der ganzen Regularien schlagen wir vor, dass weiterhin Zuhause konsumiert wird.
Was ist mit meiner Fahrerlaubnis?
Das Fahren, während das Cannabis aktiv wirkt bleibt natürlich weiterhin illegal. Insgesamt kann man aber sagen, dass es den Regeln von Alkohol angepasst wird.
Die brennenste Frage ist, was am nächsten Tag passiert. Viele Menschen haben ihren Führerschein verloren, obwohl die aktive Wirkung von Cannabis längst verflogen war. Der Grund ist, dass THC und dessen Abbauprodukte noch viele Tage im Blut nachweisbar sind und mit der Einstufung von Cannabis als Betäubungsmittel drohte nun der Führerscheinentzug.
Dem wird mit der Legalisierung Abhilfe geschaffen! Die genauen Grenzwerte sind noch nicht bekannt. Zuletzt wurde ein wissenschaftliches Gremium damit beauftragt einen geeigneten Grenzwert zu finden, aber es gibt – genau wie beim Alkohol – keine wissenschaftlich belastbare Linie. Das Gremium kam also zu keinem Entschluss und so berät nun ein politisches Gremium darüber wo diese Grenze genau liegen wird.
Dieser Prozeß ist aber noch nicht abgeschlossen.
Update bzgl. der Richtlinien im Straßenverkehr
Die Kommission hat jetzt die neuen Richtlinien vorgeschlagen. Damit sind sie aber noch nicht verankert und geltend. Also nicht direkt am 01.04.2024 mit der Lunte losfahren. Am besten ganz ohne Lunte, denn die Grenzwerte sind an 0,2 Promille Alkohol angesetzt.
3,5 ng THC pro Milliliter Blut. Für Dauerkonsumenten kann das zum Problem werden.
Absolutes Alkoholverbot um den Gefahren des Mischkonsums aus dem Weg zu gehen. Die meisten von euch trinken eh nicht.
Weil Vielkonsumenten auch so den Grenzwert im Blut haben können wird ein Speicheltest empfohlen, der nachweist wann geraucht wurde
Cannabis Amnestieregelung
Das CanG sieht es vor, dass eine Amnestieregelung ausgelöst wird, welche derzeit die Justiz in Angst und schrecken versetzt. Hierbei müssen wir 3 Fälle unterscheiden:
Vollständig bezahlte oder abgebüßte Strafen: Wer zu Tagessätzen verurteilt wurde und schon fertig gezahlt oder seine Haftstrafe schon abgesessen hat, dem hilft die Amnestieregelung nicht direkt. Diese können jedoch eine Löschung des Vergehens aus dem Zentralregister beantragen.
Straftaten mit Cannabiskomponente: Alle Straftaten, die auch eine Cannabis-Komponente haben, die das Strafmaß erhöht haben müssen neu beurteilt werden. Ein Beispiel könnte ein Raubüberfall sein, aber er hatte auch 20g Cannabis dabei. Der Besitz von 20g Cannabis wäre nach neuem Recht legal und darf das Strafmaß somit nicht mehr erhöhen. Dies gilt aber nur für Fälle, die nach dem neuen Cannabisgesetz nun auch legal wären. Der Dealer, der z.B. für den Handel in Haft sitzt bleibt auch genau dort.
Reine Cannabis Fälle die nun keine strafrechtliche Relevanz haben: Das muss alles gestoppt werden. Wer noch Tagessätze bezahlt, darf nach Inkrafttreten des Gesetzes damit aufhören. Laufende Verfahren werden gestoppt. Der Dealer der für den Besitz von 25g in Haft sitzt müsste nun entlassen werden. Ein weiteres Beispiel wären Menschen, die mit einem Cannabis-Delikt gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben.
Man könnte die Amnestieregelung auch als eine Narrenfreiheit kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes interpretieren, denn eine Verurteilung braucht Zeit. Wer zum Beispiel eine Woche vorher mit 20 Gramm erwischt wird, der macht der Polizei zwar Arbeit, aber im Endeffekt kommt die Amnestieregelung bevor eine Verurteilung oder Strafe erteilt werden kann.
Cannabis Social Clubs: Wie funktionieren sie?
Im Prinzip ist ein Cannabis Social Club (CSC) / Anbauvereinigung ein ganz normaler Verein. Das ist eine Gruppe von Menschen, die sich zusammenschließen um ein oder mehrere Zwecke zu verfolgen. Ein gutes Beispiel wäre ein Schach- oder Sportverein.
Die social Clubs sind nichts anderes. Diesen wird durch das Cannabisgesetz (CanG) aber die Möglichkeit gegeben sich eine Erlaubnis zum gemeinschaftlichen nicht-kommerziellen Anbau von Cannabis zu holen. Diese dürfen dann für ihre Mitglieder Cannabis anbauen und an sie verteilen.
Damit das Ganze nicht so ausartet, wie in Spanien hat man sich in Deutschland dafür entschieden den Vereinen zahlreiche Restriktionen aufzuerlegen. In Spanien sind viele Cannabis Clubs von der organisierten Kriminalität gegründet worden und wenn du heute von deinem Dealer Gras kaufst, dann sind die Chancen ziemlich hoch, dass das Kiffgras aus einem solchen spanischen Verein kommt.
Was muss bei einer Abgabe durch Vereine beachtet werden?
Cannabis Social Clubs dürfen Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht unentgeltlich weitergeben. Zudem dürfen neben den satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen oder laufenden Beiträgen keine zusätzlichen Entgelte für die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an Mitglieder verlangt werden. Staffelpreise sind jedoch Möglich.
Anbauvereinigungen dürfen an Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat zum Eigenkonsum weitergeben. Für junge Erwachsene (18-21) gilt eine Obergrenze von 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Monat. Cannabis, das an junge Erwachsene weitergegeben wird, darf einen THC-Gehalt von maximal 10 Prozent nicht überschreiten. Zudem ist es Mitgliedern untersagt, das erhaltene Cannabis an Dritte weiterzugeben.
Versand oder Lieferung von Cannabis ist verboten. Jedes Mitglied muss persönlich zum Verein kommen und sein Cannabis selbst abholen. Damit unsere Mitglieder nicht ständig fahren müssen haben wir uns für regelmäßige Abgaben von 25g Päckchen entschieden.
Anbauvereinigungen dürfen nur das im Eigenanbau gewonnene Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums weitergeben. Dies umfasst die Weitergabe an Mitglieder, Nichtmitglieder, die volljährig sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sowie an andere Anbauvereinigungen. Bei jeder Weitergabe muss eine strikte Kontrolle des Alters und des Wohnsitzes oder Aufenthalts in Deutschland durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen. Pro Monat dürfen maximal sieben Samen oder fünf Setzlinge oder insgesamt sieben Samen und Stecklinge an eine Person zum Selbstkostenpreis abgegeben werden.
Qualitätskontrolle und Sicherheitsvorschriften
Reinform und Verbot von Zusatzstoffen:
Cannabis darf nur in Reinform als Haschisch oder Marihuana weitergegeben werden. Es ist verboten, Cannabis mit Tabak, Nikotin, Lebensmitteln, Alkohol, Aromen oder anderen Zusätzen zu vermischen oder zu verbinden, da diese als gesundheitsschädlich gelten. Selbst die Abgabe von vorgedrehten reinen Joints ist nicht möglich.
Kontrollierte Weitergabe durch Mitglieder:
Die Weitergabe von Cannabis darf ausschließlich durch Mitglieder der Anbauvereinigung erfolgen. Dies schließt eine Weitergabe durch entgeltlich Beschäftigte oder beauftragte Dritte aus. Zudem muss bei jeder Weitergabe von Cannabis eine Kontrolle des Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis durchgeführt werden.
Neutrale Verpackung und Kennzeichnung:
Die Verpackung von Cannabis und Vermehrungsmaterial muss neutral gestaltet sein, um insbesondere Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum zu verleiten. Wichtig ist die Angabe des THC- und CBD-Gehaltes, um einen verantwortungsvollen Umgang zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz zu unterstützen. Beipackzettel mit relevanten Informationen sind vorgeschrieben.
Dokumentations- und Berichtspflichten:
Cannabis Clubs müssen genaue Aufzeichnungen über ihre Aktivitäten führen und diese den Behörden melden. Hier drunter fallen u.a. Abgabe-, Produktions- und Verbrennungsprotokolle.
Behördliche Überwachung:
Die Clubs unterliegen einer regelmäßigen behördlichen Überwachung, um die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten. Mindestens einmal im Jahr sollen diese überprüft werden. Durch Polizei und andere Behörden.
Qualitätssicherung:
Es müssen Maßnahmen zur Qualitätssicherung des angebauten Cannabis durchgeführt werden. Dies beinhaltet regelmäßige Kontrollen des THC-Gehalts und das Vermeiden von Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetallen.
Welchen Einfluss werden die Cannabis Clubs und der Eigenanbau auf den Preis haben?
Schon jetzt zeichnet sich ein klarer Trend ab. Die Cannabispreise sinken – bisher aber nur in der Theorie. Viele Social Clubs peilen einen Verkaufspreis von 4-10€ pro Gramm an.
Wir zielen unter 2€ pro Gramm an. Selbst die so oft herbeibeschworenen Straßen-Dealer kommen nicht so günstig an Cannabis.
Warum starten die Cannabis Clubs später?
Eine offizielle Begründung haben wir dafür noch nicht gesehen, aber durch unsere Erfahrung mit den Behörden ist klar. Die Umsetzung ist einfach noch nicht bereit. Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht klar, welche Behörde für die Erlaubnis überhaupt zuständig ist. Das ist Ländersache und diese haben in den letzten Monaten dahingehend nicht viel getan. Darüber hinaus werden die Schulungscurriculums für die Jugendschutz und Suchtpräventionsberater, die jeder Verein braucht, erst dann von der Bundesregierung in Auftrag gegeben, wenn das Cannabisgesetz rechtskräftig ist.
Zusammenfassung
Das Cannabisgesetz ist ein Meilenstein in der deutschen Drogenpolitik. Ob Eigenanbau, Cannabisclub für jeden gibt es nun einen Pfad in den legalen und qualitativ hochwertigen Konsum. Du musst dich nicht länger fragen, wie verunreinigt dein Gras ist, wo es überhaupt herkommt und auch nicht auf dem Weg nach Hause so strafbar machen, dass die Polizei direkt zu dir nach Hause kommt. Die Amnestie-Regelung sorgt dafür, dass eine Menge unrecht beseitigt wird und auch wenn alles erstmal chaotisch und verrückt erscheint. Cannabis is here to stay!